Was sagen die Vorschriften?

Photo by Chris Bruntlett @Modacitylife
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Laufräder sind übrigens Spielzeug und der Fahrer dieses Vehikels bricht deshalb nicht das Gesetz!
Laufräder sind übrigens Spielzeug und der Fahrer dieses Vehikels bricht deshalb nicht das Gesetz!

Was ist eigentlich die rechtliche Grundlage für den Transport von Kindern im Familienrad?

 

Laut der österreichischen Fahrradverordnung müssen Kinder am Fahrrad

  • einen eigenen Sitz haben,
  • angegurtet sein und
  • muss das Fahrrad so ausgestattet sein, dass Kinder ihre Hände und Füße nicht in die Speichen stecken können. 

Für einFamilienrad mit Transportkiste heißt das, dass man damit so viele Kinder transportieren kann, wie Sitze und Gurte vorhanden sind. In den meisten Modellen sind das ein oder zwei.

 

Bei anderen Transporträdern ohne Kiste, wie etwa den Longtails, ist die Sache noch ein wenig komplizierter. Diese Räder werden von der Fahrradverordnung als normale Räder behandelt. Deswegen darf nur ein Kind pro Rad transportiert werden. Hier strebt die Radlobby Veränderungen an, gegenwärtig ist das aber die aktuelle Rechtslage.  

Helmpflicht bis 12!

Kinder müssen in Österreich unter 12 Jahre einen Helm tragen - und zwar sowohl wenn sie am Fahrrad mitgeführt werden (im Anhänger genauso wie am Kindersitz oder im Familienrad) oder selber mit dem Fahrrad fahren. Wir finden das nicht gut und haben an dieser Stelle auch erklärt warum. Ist aber so. 

 

Für Babys gibt es dann aber doch eine Ausnahme. Ein Neugeborenes im Maxicosi mit Helm wäre schon ein wenig unpraktisch. Wenn also "der Gebrauch des Helmes wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist," dann sieht die Straßenverkehrsordnung in §68 Abs. 6 eine Ausnahme von der Helmpflicht vor. Immerhin. 

 

Für Geschwisterkinder ist außerdem relevant, dass sie 16 Jahre alt sein müssen, bevor sie ein anderes Kind transportieren dürfen. 



Mehr Infos...

Weiterführende Informationen findet ihr gut zusammengefasst auf der Webseite der Österreichischen Radlobby, oder direkt in den oben zitierten Verordnungen.